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TINA stellt von Aukruger Talenten auf Regionalgeld KANN WAS um
In der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Aukruger Tauschringes
am 17. März 2005 wurde beschlossen, den Aukruger Talent, der bisher als Verrechnungeinheit genutzt wurde, durch das Regionalgeld KANN WAS zu ersetzen.
Der KANN WAS - Das Regionalgeld für Schleswig-Holstein wird vom Verein für
Regionalgeld e.V. herausgegeben und wurde vor 2 Jahren in Kiel erstmals in Umlauf
gebracht. Inzwischen gibt es 125 Teilnehmer - besonders aktiv sind die Regionen
um Kiel, Bad Oldesloe, Eckernförde und Schleswig. In Itzehoe und im Kreis Pinneberg
ist die Einführung in Vorbereitung. Es besteht die Möglichkeit, EURO gegen KANN
WAS im Verhältnis 1:1 einzutauschen - auch der Rücktausch KANN WAS gegen EURO
ist gegen eine Rücktauschgebühr möglich.
Die endgültige Umstellung des Tauschringes Aukrug auf den KANN WAS erfolgt nach
den Sommerferien - bis dahin haben alle Mitglieder Zeit, noch Tauschaktionen
in Aukruger Talent vorzunehmen, um positive und negative Kontostände auszugleichen.
Zum Stichtag können dann negative Kontostände mit getauschten KANN WAS ausgeglichen
werden. Beschlossen wurde, daß ein KANN WAS zwei Aukruger Talenten entsprechen
soll. Entsprechende Guthaben werden im gleichen Tauschverhältnis in KANN WAS
ausgezahlt. Da die Salden der Mitglieder keine hohen Beträge aufweisen, rechnet
der Vorstand mit einer komplikationslosen Umstellung.
Folgende Motive bewogen den Vorstand, die Umstellung vorzuschlagen:
- die Mitglieder bemängelten eine nachlassende Tauschaktivität
- der Tauschring öffnet sich für Menschen, die nicht Vereinsmitglied werden
wollen
- die Rücktauschmöglichkeit erleichtert die Teilnahme von Geschäften u. Gewerbetreibenden
- durch den KANN WAS wird das Angebot an Waren und Dienstleistungen wesentlich
erweitert
- interessierte Menschen können das Regionalgeld eintauschen und ohne eine vorherige Tauschaktion nutzen
- die Buchhaltung für die Verrechnungskonten in Aukruger Talent kann entfallen;
die Abwicklung der Tauschgeschäfte wird einfacher
Die Satzung von TINA soll gemäß Beschluß auf der ordentlichen Mitgliederversammlung
am 8. September 2005 entsprechend überarbeitet werden.
von: Martin Westendorff
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Woltlab Wbb 1.2.
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